© UNICEF/UNI636920/Himu

Mein Vermächtnis wirkt weiter – für die Zukunft von Kindern

Mit einer Testamentsspende für UNICEF können Sie einen nachhaltigen Unterschied im Leben von Kindern bewirken – weit über Ihr eigenes Leben hinaus.

In unserem Ratgeber finden Sie ausführliche Informationen rund um das Thema Testament.

Mit einer Testamentsspende Perspektiven schenken

Mit einem Testament können Sie Ihren Nachlass nach Ihren persönlichen Wünschen gestalten und für diejenigen Sorge tragen, die Ihnen am Herzen liegen – Familie, Freund*innen oder eine gemeinnützige Organisation. Mit Ihrem Testament zugunsten von UNICEF leisten Sie einen nachhaltigen Beitrag dazu, Lebensumstände von Kindern zu verbessern und ihnen faire Chancen zu ermöglichen.

UNICEF setzt sich weltweit dafür ein, die Kinderrechte für jedes Kind zu verwirklichen. Wir versorgen Kinder in Kriegs-und Krisengebieten mit Trinkwasser und medizinischer Hilfe, erreichen fast jedes zweite Kind mit lebensrettenden Impfungen und richten Lernzentren ein, um Kindern einen Zugang zu Bildung zu ermöglichen.

Yahia aus Syrien hat bei einer Explosion seine Beine verloren. © UNICEF/UNI733332/Shahan

Wie Spenden wirken: Yahia kann wieder träumen

Fast 14 Jahre Krieg in Syrien haben Kinder und ihre Familien in große Not gebracht. Der 13-jährige Yahia aus der Nähe von Damaskus hat in seinem bisherigen Leben kaum etwas anderes als Krieg erlebt. Mit sechs Jahren verlor er bei der Explosion einer Granate seine Beine und sitzt seitdem im Rollstuhl. Der Unfall hinterließ nicht nur körperliche, sondern auch tiefe seelische Wunden.

Mit der Hilfe einer Kinderschutzexpertin von UNICEF fing Yahia eine Therapie an und konnte über sein Trauma sprechen. Inzwischen geht es ihm besser und er hat seine Leidenschaft für Fußball und Schach entdeckt.

UNICEF setzt in Syrien seit vielen Jahren Programme im Bereich Gesundheit, Ernährung, Kinderschutz und Bildung um. Kinder mit Behinderungen erhalten eine besondere Betreuung und UNICEF unterstützt Schulen dabei, sie besser in den Unterricht zu integrieren.

Was bleibt von uns, wenn wir eines Tages nicht mehr sind?

Unsere eigene Geschichte kann im Leben anderer weiterwirken. Mit unserem Vermächtnis können wir etwas weitergeben, das bleibt. Es kann Ausdruck dessen sein, was uns im Leben wichtig war: Werte, Überzeugungen, Engagement – der Wunsch, etwas Gutes zu bewirken.

Wer sich für eine Testamentsspende entscheidet, vererbt nicht nur finanzielle Unterstützung. Mit UNICEF setzen Sie ein Zeichen für Menschlichkeit.

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Testamentsspende für UNICEF

Warum ist ein Testament wichtig?

Grundsätzlich bestimmt die gesetzliche Erbfolge, wer erbt. Wenn Sie Ihren Nachlass nach Ihren persönlichen Wünschen regeln möchten, brauchen Sie dafür ein Testament. Damit entscheiden Sie selbst und können gezielt Menschen oder Organisationen auswählen, die Ihnen am Herzen liegen und in Ihrem Sinne handeln.

Was ist eine Testamentsspende?

Eine Testamentsspende bedeutet, dass Sie eine Organisation wie UNICEF als Erbin oder Miterbin einsetzen oder ein Vermächtnis über einen bestimmten Teil Ihres Nachlasses aussetzen. UNICEF übernimmt als Erbe die vollständige und verantwortungsvolle Abwicklung Ihres Nachlasses ganz nach Ihren Wünschen.

Was macht eine Testamentsspende so besonders?

Mit einer Testamentsspende zugunsten von UNICEF können Sie sich gezielt für etwas einsetzen, das Ihnen am Herzen liegt – weit über Ihr eigenes Leben hinaus. Ihr Vermächtnis wirkt über Generationen hinweg und trägt dazu bei, Kindern bessere Zukunftschancen zu eröffnen.

Häufig gestellte Fragen zur Testamentsspende

Wie setze ich ein Testament auf?
Ein Testament kann handschriftlich oder von einem Notar oder einer Notarin errichtet werden. Wichtig ist beim handschriftlichen Testament, dass der Text klar formuliert und mit Unterschrift sowie Ort und Datum versehen ist. Bevor Sie starten empfehlen wir, sich zunächst einen Überblick über Ihr Vermögen zu verschaffen und zu prüfen, wer Ihre gesetzlichen Erb*innen sind. Sie können dann für sich entscheiden, wie Ihr Nachlass verteilt wird.
Wem kann ich etwas vererben?
Neben Angehörigen, wie zum Beispiel Kinder oder (Ehe-)Partner*innen, können Sie nahestehende Freund*innen oder etwa eine gemeinnützige Organisation wie UNICEF bedenken. Abhängig von Ihren Wünschen und Ihrer persönlichen Lebenssituation können Sie dabei festlegen, wer Erb*in sein soll und wen Sie mit einem Vermächtnis bedenken möchten. Beachten Sie dabei, dass der Gesetzgeber mit dem sogenannten Pflichtteil einem engen Personenkreis einen Mindestanteil am Erbe zusichert.
Wann ist der richtige Zeitpunkt, um mein Testament zu machen?
Viele Menschen setzen sich mit dem Thema Testament auseinander, wenn sie ein bestimmtes Alter erreichen oder in den Ruhestand treten. Auch familiäre Veränderungen, wie die Geburt von Kindern oder Enkelkindern, können ein Anlass sein, sich mit der eigenen Nachlassregelung zu befassen. Es ist in jedem Lebensabschnitt sinnvoll, rechtzeitig vorzusorgen, um auch für unerwartete Entwicklungen vorbereitet zu sein. Ein Testament kann jederzeit erstellt und den persönlichen Lebensumständen entsprechend angepasst werden.
Kann ich mein Testament später ändern oder widerrufen?
Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen. Wichtig ist jedoch, dass auch Änderungen schriftlich festgehalten und mit Datum versehen werden, sodass klar ersichtlich ist, welches die letztgültige Version ist. Eine Ausnahme können gemeinschaftliche Testamente von Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartner*innen sein, wie etwa das Berliner Testament als bekannteste Form.
Wie kann ich sicherstellen, dass UNICEF über meine Testamentsspende informiert wird?
Wählen Sie für Ihr Testament einen sicheren Aufbewahrungsort. Wir empfehlen eine Hinterlegung beim Amtsgericht Ihres Wohnortes gegen eine geringe Gebühr. So ist sichergestellt, dass alle erwähnten Erb*innen und Vermächtnisnehmer*innen informiert werden. Sie können uns auch bereits zu Lebzeiten informieren. Es bedeutet uns sehr viel, wenn Sie uns mitteilen, dass Sie UNICEF in Ihrem Testament bedacht haben.
Wie benenne ich UNICEF korrekt im Testament?
Benennen Sie UNICEF in Ihrem Testament wie folgt: UNICEF-Stiftung, Höninger Weg 104, 50969 Köln
Kann ich den Verwendungszweck meiner Testamentsspende bestimmen?
Wenn Sie über eine Zweckbindung nachdenken und etwa ein bestimmtes Land oder Themengebiet unterstützen möchten, sprechen Sie uns gerne an. Dann versuchen wir gemeinsam sicherzustellen, dass Ihr konkreter Wunsch erfüllt wird. Ohne Zweckbestimmung geben Sie uns die Möglichkeit, flexibel dort zu helfen, wo akut Hilfe gebraucht wird.
Was kann ich alles an UNICEF vererben?
Sie können UNICEF sowohl Geldbeträge als auch Immobilien, Wertgegenstände, Lebensversicherungen oder Wertpapiere vererben oder vermachen. Gemeinsam mit einem Team fachkundiger Mitarbeiter*innen sorgen wir dafür, dass Ihr letzter Wille in Ihrem Interesse bestmöglich umgesetzt wird. Der Gesamtwert Ihres Nachlasses ist dabei unerheblich, auch kleine Beträge unterstützen unsere wichtige Arbeit für Kinder.
Wie bewahre ich mein Testament richtig auf?
Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf, etwa zuhause oder hinterlegen Sie es beim Amtsgericht, sodass die Erb*innen und Vermächtnisnehmer*innen automatisch informiert werden. Auch ein notarielles Testament wird in amtlicher Verwahrung aufbewahrt und im Todesfall eröffnet. So stellen Sie sicher, dass Ihre Zuwendung richtig eingesetzt wird und schutzbedürftigen Kindern zugutekommt.
Ansprechpartnerinnen Testamentsspenden© UNICEF/UN0798866/Sachse-Grimm

Ihre persönliche Beratung ist uns eine Herzensangelegenheit

Sich mit dem eigenen Nachlass zu befassen, ist für viele Menschen etwas sehr Persönliches. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Expertise bei Ihren weiteren Überlegungen, stellen erbrechtliche Informationen für Sie zusammen oder beantworten Fragen zur Arbeit von UNICEF. Regelmäßig laden wir auch zu kostenlosen Informationsveranstaltungen und Gesprächsangeboten ein.

Christina Wiesen & Ulrike Maas

Ansprechpartnerinnen Testamentsspenden

Tel: 0221-93650-252 | E-Mail: testament@unicef.de