© UNICEF/UNI636920/Himu

Mit Ihrem Testament wirken Sie weiter

Mit einer Testamentsspende an UNICEF können Sie einen nachhaltigen Unterschied im Leben von Kindern bewirken – weit über Ihr eigenes Leben hinaus.

In unserem Ratgeber finden Sie ausführliche Informationen rund um das Thema Testament.

Schreiben Sie Zukunft – für Kinder weltweit

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass nach Ihren persönlichen Wünschen zu regeln: Für Menschen, die Ihnen nahestehen, und für Organisationen, die Ihre Werte weitertragen.

Als Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen setzt sich UNICEF in über 190 Ländern für die Rechte von Kindern ein. Mit einer Testamentsspende zugunsten von UNICEF tragen Sie dazu bei, dass Kinder weltweit geschützt werden, lernen können und bessere Chancen auf eine gute Zukunft erhalten.

In unserem kostenlosen Ratgeber beantworten wir Ihre wichtigsten Fragen rund um Testament und Testamentsspende. Schritt für Schritt erfahren Sie, worauf es bei Testament, Erbfolge und Testamentsspende ankommt. Inklusive Mustertestament, Checklisten, Beispielen und hilfreichen Adressen.

In einem kinderfreundlichen Zentrum kann Marwa wieder in Sicherheit lernen. © UNICEF/UNI733332/Shahan

Wie Spenden wirken: Marwa kann in Sicherheit lernen

Marwa (11) musste vor dem Krieg im Sudan fliehen. Ihre Familie war zwei Tage zu Fuß, dann auf Lastwagen unterwegs. Durch den Krieg und ihre Flucht konnte Marwa jahrelang nicht mehr zur Schule gehen.

Wie Marwa sind Millionen Kinder im Sudan auf der Flucht. Marwa lebt inzwischen in Gedaref im Osten des Sudan und besucht ein von UNICEF unterstütztes kinderfreundliches Zentrum – ein sogenanntes Makanna. Dort kann sie endlich wieder lernen, spielen und wird von Sozialarbeiter*innen betreut. „Hier fühle ich mich sicher", sagt sie. Und sie hat einen Traum: „Vielleicht werde ich Krankenschwester, wenn ich die Schule abgeschlossen habe."

UNICEF ist trotz großer Herausforderungen für Kinder in Kriegsgebieten wie dem Sudan im Einsatz. Wir setzen uns dafür ein, dass Bildungsangebote aufrechterhalten werden und traumatisierte Kinder psychosozial betreut werden.

Testamentsspende für UNICEF

Warum ist ein Testament wichtig?

Grundsätzlich bestimmt die gesetzliche Erbfolge, wer erbt. Wenn Sie Ihren Nachlass nach Ihren persönlichen Wünschen regeln möchten, brauchen Sie dafür ein Testament. Damit entscheiden Sie selbst und können gezielt Menschen oder Organisationen auswählen, die Ihnen am Herzen liegen und in Ihrem Sinne handeln.

Was ist eine Testamentsspende?

Eine Testamentsspende bedeutet, dass Sie eine Organisation wie UNICEF in Ihrem Testament bedenken. Das ist zum Beispiel möglich, indem Sie UNICEF als Erben, Miterben oder Vermächtnisnehmer einsetzen. UNICEF übernimmt als Erbe die vollständige und professionelle Abwicklung Ihres Nachlasses ganz nach Ihren Wünschen.

Was macht eine Testamentsspende so besonders?

Mit einer Testamentsspende zugunsten von UNICEF können Sie sich gezielt für etwas einsetzen, das Ihnen am Herzen liegt – weit über Ihr eigenes Leben hinaus. So wirken Sie für kommende Generationen weiter und tragen dazu bei, Kindern weltweit bessere Zukunftschancen zu ermöglichen.

Was von uns bleibt, wirkt weiter

Unsere eigene Geschichte kann im Leben anderer weiterwirken. Mit unserem Testament können wir etwas weitergeben, das bleibt. Es kann Ausdruck dessen sein, was uns im Leben wichtig war: Werte, Überzeugungen, Engagement – der Wunsch, etwas Gutes zu bewirken.

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Häufig gestellte Fragen zur Testamentsspende

Wie setze ich ein Testament auf?
Ein Testament kann vollständig handschriftlich oder von einem Notar oder einer Notarin errichtet werden. Wichtig ist beim handschriftlichen Testament, dass der Text klar formuliert und mit Unterschrift sowie Ort und Datum versehen ist. Bevor Sie starten empfehlen wir, sich zunächst einen Überblick über Ihr Vermögen zu verschaffen und zu prüfen, wer Ihre gesetzlichen Erb*innen sind. Sie können dann für sich entscheiden, wie Ihr Nachlass verteilt wird.
Wie kann ich UNICEF etwas vererben oder vermachen?

Sie können UNICEF in Ihrem Testament auf verschiedene Weisen berücksichtigen – als Allein- oder Miterben sowie als Vermächtnisnehmer.

Setzen Sie UNICEF als Erbe ein, übernehmen wir alle entsprechenden Rechte und Pflichten und sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille in Ihrem Sinne erfüllt wird. Wir lösen beispielsweise den Hausstand nach Ihren Wünschen auf oder veräußern Wertgegenstände und Immobilien. Alternativ können Sie UNICEF ein Vermächtnis zusprechen, indem Sie einen bestimmten Teil Ihres Nachlasses vermachen, z.B. einen Geldbetrag.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um mein Testament zu machen?
Viele Menschen setzen sich mit dem Thema Testament auseinander, wenn sie ein bestimmtes Alter erreichen oder in den Ruhestand treten. Auch familiäre Veränderungen, wie die Geburt von Kindern oder Enkelkindern, können ein Anlass sein, sich mit der eigenen Nachlassregelung zu befassen. Es ist in jedem Lebensabschnitt sinnvoll, rechtzeitig vorzusorgen, um auch für unerwartete Entwicklungen vorbereitet zu sein. Ein Testament kann jederzeit erstellt und den persönlichen Lebensumständen entsprechend angepasst werden.
Kann ich mein Testament später ändern oder widerrufen?
Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen. Wichtig ist jedoch, dass auch Änderungen schriftlich festgehalten und mit Datum versehen werden, sodass klar ersichtlich ist, welches die letztgültige Version ist. Eine Ausnahme können gemeinschaftliche Testamente von Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartner*innen sein, wie etwa das Berliner Testament als bekannteste Form.
Wie kann ich sicherstellen, dass UNICEF über meine Testamentsspende informiert wird?

Wählen Sie für Ihr Testament einen sicheren Aufbewahrungsort. Wir empfehlen eine Hinterlegung beim Amtsgericht Ihres Wohnortes gegen eine geringe Gebühr. So ist sichergestellt, dass alle erwähnten Erb*innen und Vermächtnisnehmer*innen informiert werden.

Wenn Sie UNICEF in Ihrem Testament berücksichtigt haben, freuen wir uns, wenn Sie uns dies mitteilen – vertraulich und ohne jede Verpflichtung. Ihre Entscheidung bedeutet uns außerordentlich viel. Wenn Sie möchten, begleiten wir Sie persönlich: mit einer eigenen Ansprechpartnerin an Ihrer Seite, mit Einblicken in die Wirkung Ihrer späteren Spende und als Teil einer Gemeinschaft besonderer Menschen, die Kindern weltweit eine Zukunft schenken.

Wie benenne ich UNICEF korrekt im Testament?

Benennen Sie UNICEF in Ihrem Testament wie folgt:

UNICEF-Stiftung

Höninger Weg 104

50969 Köln

Kann ich den Verwendungszweck meiner Testamentsspende bestimmen?
Wenn Sie über eine sogenannte Zweckbindung nachdenken und etwa ein bestimmtes Land oder Themengebiet unterstützen möchten, sprechen Sie uns gerne an. Dann versuchen wir gemeinsam sicherzustellen, dass Ihr konkreter Wunsch erfüllt wird. Ohne Zweckbestimmung geben Sie uns die Möglichkeit, flexibel dort zu helfen, wo akut Hilfe gebraucht wird.
Was kann ich alles an UNICEF vererben?
Sie können UNICEF sowohl Geldbeträge als auch Immobilien, Wertgegenstände, Lebensversicherungen oder Wertpapiere vererben oder vermachen. Gemeinsam mit einem Team fachkundiger Mitarbeiter*innen sorgen wir dafür, dass Ihr letzter Wille in Ihrem Interesse bestmöglich und professionell umgesetzt wird. Der Gesamtwert Ihres Nachlasses ist dabei unerheblich, auch kleine Beträge unterstützen unsere wichtige Arbeit für Kinder. Wir schätzen Ihre Spende und Ihr Vertrauen sehr.
Wie bewahre ich mein Testament richtig auf?
Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf, etwa zuhause oder hinterlegen Sie es beim Amtsgericht, sodass die Erb*innen und Vermächtnisnehmer*innen automatisch informiert werden. Auch ein notarielles Testament wird in amtlicher Verwahrung aufbewahrt und im Todesfall eröffnet. So stellen Sie sicher, dass Ihre Zuwendung richtig eingesetzt wird und schutzbedürftigen Kindern zugutekommt.
Ansprechpartnerinnen Testamentsspenden© UNICEF/UNI999020/Sachse-Grimm

Ihre persönliche Beratung ist uns eine Herzensangelegenheit

Sich mit dem eigenen Nachlass zu befassen, ist für viele Menschen etwas sehr Persönliches. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Expertise bei Ihren weiteren Überlegungen, stellen erbrechtliche Informationen für Sie zusammen oder beantworten Fragen zur Arbeit von UNICEF. Regelmäßig laden wir auch zu kostenlosen Informationsveranstaltungen und Gesprächsangeboten ein.

Alles Wissenswerte zum Thema Testamentsspenden sowie Kontaktmöglichkeiten zu unseren Ansprechpartnerinnen finden Sie in unserem Ratgeber.

Christina Wiesen & Ulrike Maas

Ansprechpartnerinnen Testamentsspenden